Keine Formularpflicht für transparente Vormieten im Kanton Bern
Der Grosse Rat will keine Formularpflicht bei der Wohnungsmiete einführen. Sie hätte verlangt, dass auf Mietvertrag die Höhe der Vormiete angegeben wird.

Der Grosse Rat will keine Formularpflicht bei der Wohnungsmiete einführen. Sie hätte verlangt, dass auf Mietvertrag die Höhe der Vormiete angegeben wird.
Mit 86 zu 56 Stimmen lehnte das kantonale Parlament am Mittwoch, 14. Juni 2023, eine Motion von Edith Siegenthaler (SP/Bern) ab.
Die Motion sah eine Formularpflicht vor ab einer Leerwohnungsziffer im gesamten Kanton oder in einem der Verwaltungskreise von unter 1,8 Prozent.
Ungerechtfertigte Mieterhöhungen verhindern
Die Mietzinse stiegen ungebremst, und für viele Mieter sei es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden, sagte Siegenthaler.
Mit diesem Instrument sollen die ungerechtfertigten Erhöhungen verhindert werden, fügte Mitmotionärin Barbara Stotzer-Wyss (EVP/Büren an der Aare) an.
Die Einführung einer Formularpflicht ist in einem Bundesgesetz geregelt. Einzelne Kantone wie Zürich oder Waadt kennen eine solche Formularpflicht, wie Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP) erläuterte.
Es sei zum heutigen Zeitpunkt nicht evaluiert worden, inwiefern sich diese Pflicht auf missbräuchliche Mieten auswirke.
Nur mehr Wohnungen würden die Situation entspannen
Die bürgerlichen Parteien stellten sich gegen die Motion. Die Wohnungsnot sei vor allem dort hoch, wo die Regulierung hoch sei, sagte Raphael Lanz (SVP/Thun).
Nur mehr Wohnungen würden die Situation entspannen. Für Michael Elsaesser (FDP/Kirchberg) ist die Wirksamkeit eines Formulars nicht gegeben. Zudem sei der Aufwand dafür zu gross.
Mit dem «Nein» des Grossen Rats dürfte die Debatte zu diesem Thema nicht beendet sein.
Im März 2023 starteten die SP, die Grünen, die EVP, der kantonale Mieter- und Mieterinnenverband, sowie der Hauseigentümerverband Casafair die Unterschriftensammlung für eine kantonale Miet-Initiatvie. Diese verlangt faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormiete.