In der am Montag, 5. September 2022, beginnenden Herbstsession wird der bernische Grosse Rat einige Brocken zu bewältigen haben.
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Das bernische Kantonsparlament. (Symbolbild) - KEYSTONE

Dazu gehört auch eine Revision des Steuergesetzes. Mit der Revision sollen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gefördert werden, was im Rat unbestritten ist.

Eine Steuersenkung, wie dies die Bürgerlichen schon lange fordern, beinhaltet die Revision nicht. Dennoch steht die grossrätliche Finanzkommission mehrheitlich hinter den Vorschlägen der Regierung.

Der Regierungsrat stellte in Aussicht, dass er eine generelle Steuersenkung anstrebt, «sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten zulassen».

Die Kommission wird in der Debatte eine Erhöhung des Betreuungsabzugs von bisher 12'000 auf 16'000 Franken aufs Tapet bringen. Die Erhöhung stand bereits bei der letzten Steuergesetzrevision zur Debatte, wurde aber verworfen.

Liegenschaftssteuern könnten angepasst werden

Nun also eine neuer Anlauf. Doch auch er ist nicht unumstritten, stellt sich doch eine qualifizierte Minderheit der Kommission gegen den Antrag.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission verlangt ausserdem, dass die Liegenschaftssteuern neu bis zu 2 Promille betragen können. Im geltenden Recht ist der Höchstwert auf 1,5 Promille festgelegt.

Mit dem neuen Höchstwert sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die nach Ansicht der Antragstellenden zu tiefen amtlichen Werte mit einer Erhöhung des Steuersatzes zu kompensieren.

Das Bundesgericht hatte Ende 2021 den Kanton Bern bei der Liegenschaftsbewertung zurückgepfiffen und den Medianwert für die amtliche Bewertung auf 70 Prozent des Verkehrswerts als zu niedrig taxiert. Einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rates hob das Bundesgericht auf. Hausbesitzer würden gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert, so die Begründung der obersten Richter.

Medienförderung im Kanton wird wieder zum Thema

Weiter wird sich der Grosse Rat noch einmal mit der Medienförderung im Kanton befassen. Bereits im März hatte der Rat die Revision des Informationsgesetzes debattiert. Allerdings klammerte er die Artikel aus, die die Medienförderung betrafen.

Kurz vorher hatte das Schweizer Volk nämlich ein Medienförderungspaket des Bundes an der Urne bachab geschickt. Dadurch habe sich die Ausgangslage verändert und die Kommission solle die kantonalen Bestimmungen nochmals überprüfen, hiess es im Rat. Nun liegen die Artikel also wieder vor.

Im März war eine knappe Kommissionsmehrheit noch der Ansicht, dass die direkte Medienförderung auch im deutschsprachigen Kantonsteil nicht explizit ausgeschlossen werden sollte. Von dieser Position ist sie nun abgerückt.

Neu ist die Mehrheit der Ansicht, dass es für die Unabhängigkeit der Medien besser ist, wenn es keine direkte Förderung gibt. So sieht es auch der Regierungsrat.

Einzelne Fördermassnahmen umstritten

Eine Minderheit der Kommission möchte die direkte Förderung zumindest nicht ausschliessen, weil so ein Eingreifen des Kantons in einer Notsituation möglich wäre.

Bei den einzelnen Förderungsmassnahmen will eine Minderheit Nachrichtenagenturen im Gesetz erwähnen als ein Beispiel von Institutionen, die gefördert werden könnten. Die Mehrheit lehnt dies ab: Es sei unklar, ob und inwiefern eine Unterstützung von Agenturen den kleineren, regionalen Medien zugute käme.

Neu aufgenommen hat die Kommission weitere indirekte Förderungsmassnahmen. Dazu gehören Aus- und Weiterbildungsbeiträge sowie befristete Finanzierungen für projektbezogene Medienangebote.

Weiter wird sich der Grosse Rat auch mit der Finanzierung des grossen Investitionsbedarfs der kommenden Jahre befassen. Dazu soll das Instrument der Schuldenbremse aktualisiert werden. Kern der Vorlage ist die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung für die Schuldenbremse der Investitionsrechnung.

Schuldenbremse wird nicht thematisiert

Auf die Einführung eines «Krisenartikels», der es erlaubt hätte, die Schuldenbremse in ausserordentlichen Lagen zu lockern, verzichtet die Regierung. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass sich mit den bestehenden Schuldenbremsen auch schwierige Zeiten meistern liessen, so die Begründung.

Die Herbstsession dauert bis am 15. September.

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