Im Kanton Bern sollen künftig alle Kinder- und Jugendheime, der Pflegekinderbereich und die ambulanten Hilfen einheitlich gesteuert und finanziert werden.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Profitieren sollen letztlich die rund 4000 Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förder- und Schutzbedarf. 2000 von ihnen leben in einem Heim, knapp 700 bei einer Pflegefamilie. Über 1000 junge Menschen erhalten Unterstützung, indem ihre Familie auf ein sozialpädagogisches Angebot zurückgreift.

Bei der Organisation all dieser Förder- und Schutzleistungen herrscht heute Wildwuchs. Drei Direktionen und fünf Ämter sind in irgendeiner Form damit befasst.

Der Regierungsrat beschloss bereits letzten Sommer, dass künftig allein die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion für alle Leistungsangebote zuständig sein soll. Er folgt damit einem Trend - auch andere Kantone streben nach einheitlicher Steuerung und Aufsicht über die stark zersplitterten Leistungsangebote.

Vom neuen Förder- und Schutzgesetz verspricht sich Justizdirektorin Allemann viel, wie sie vor den Medien deutlich machte. So soll künftig Einheitlichkeit und Transparenz bei Leistungen, Kosten und Tarifbildung herrschen. Die verschiedenen Leistungserbringer sollen so vergleichbar sein.

Alle Sorgeberechtigten sollen Zugang zu bedarfsgerechten, guten Leistungen haben. Das Gesetz soll auch eine Gleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen.

Pflegefamilien fördern

Insgesamt 92 Kinder- und Jugendheime gibt es im Kanton. Ein tragender Pfeiler in der Kinder- und Jugendhilfe ist nach Überzeugung der Regierung aber auch das Pflegekinderwesen. Für viele Kinder, die nicht in der eigenen biologischen Familie leben können, gebe es nichts Besseres, als in einer stärkenden Pflegefamilie aufzuwachsen.

Besondere Massnahmen sollen diesen Bereich fördern. Dazu gehört insbesondere die rechtsgleiche und angemessene Entschädigung der Pflegeeltern. Diese sollen bei Bedarf auch Weiterbildungen absolvieren können oder sich beraten lassen.

Das Förder- und Schutzgesetz befindet sich bis Ende August in der Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Herbst 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.

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