Wer in Bern die Kantons- und Gemeindesteuern bereits im Voraus bezahlt, erhält wegen der Corona-Krise neu wieder einen Vergütungszins.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen über 550'000 Rechnungen der ersten Steuerrate 2020. Wer die Kantons- und Gemeindesteuern bereits im Voraus bezahlt, erhält wegen der Corona-Krise neu wieder einen Vergütungszins.

Wie der Internetseite der bernischen Steuerverwaltung zu entnehmen ist, bezahlte der Kanton Bern zwischen den Jahren 2011 und 2016 einen Vorauszahlungszins von 0,25 bis 1 Prozent. Ab 2017 entfiel dieser Zins. Nun beträgt er 0,5 Prozent, wie die Kantonsverwaltung am Montag bekanntgab.

Wer statt «nur» die erste Ratenrechnung gleich die gesamten Steuern bezahlen und so vom Vorauszahlungszins profitieren will, hat drei Möglichkeiten, wie Tanja Bertholet, Mediensprecherin der kantonalen Steuerverwaltung, auf Anfrage sagte.

Die erste Möglichkeit: Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verändert, nehmen die Steuerpflichtigen den Steuerbetrag des vergangenen Jahrs und zahlen diesen Betrag ein.

Die zweite Möglichkeit ist, den geschuldeten Betrag mit dem Steuerrechner, der auf der Internetseite der Steuerverwaltung zu finden ist, auszurechnen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, den Betrag aufgrund der ersten Ratenrechnung selber hochzurechnen.

Weil Steuern jeweils auf den Einkünften des Vorjahres basieren, könnten die Raten im laufenden Jahr zu hoch ausfallen, schreibt die Kantonsverwaltung in ihrer Mitteilung. Wegen der ausserordentlichen Lage genügt es in diesem Jahr, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist.

Bei verspäteten Zahlungen von Kantons- und Gemeindesteuern verzichten wegen der Corona-Krise Kanton Bern und bernische Gemeinden in diesem Jahr darauf, Verzugszinsen einzufordern. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei den Bundessteuern.

Wie die bernische Steuerverwaltung bereits Mitte März bekanntgab, ist zudem wegen der Corona-Pandemie die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängert worden. Neu müssen Privatpersonen und selbständig Erwerbende die Unterlagen bis zum 15. September 2020 einreichen.

Mehr als zwei Milliarden Franken Einnahmen erwartet der Kanton Bern aufgrund der ersten Steuerrate 2020 der Kantons- und Gemeindesteuern.

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