Kanton Bern: Vermehrt «Schockanrufe» verzeichnet
In den letzten sieben Tagen sind im Kanton Bern vermehrt Meldungen zu Betrugsversuchen durch «Schockanrufe» eingegangen. Die Kantonspolizei Bern warnt davor.

Seit Donnerstag, 24. März 2022, sind bei der Kantonspolizei Bern aus dem gesamten Kantonsgebiet, mehrheitlich aus dem Raum Bern, rund 45 Meldungen zu «Schockanruf»-Betrügereien eingegangen.
In einem Fall gelang es der unbekannten Täterschaft 50'000 Franken zu erbeuten. Eine Frau aus dem Raum Bern meldete der Kantonspolizei Bern am Mittwoch, 30. März 2022, dass sie von einer hochdeutschsprechenden Frau, welche sich als Polizistin ausgab, angerufen wurde.
Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen
Diese erzählte ihr, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall gehabt habe und nun aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes Geld benötige. Während dem Telefongespräch war eine weinende Frau im Hintergrund zu hören.
In der Folge übergab das Opfer einer unbekannten Person, einem angeblichen Mitarbeiter der Versicherung, das geforderte Bargeld. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen, die Täterschaft konnte bisher nicht identifiziert werden.
Die Anrufer versuchen Geld zu erbeuten
Die sogenannten «Schockanrufe» sind dem Enkeltrick sehr ähnlich und seit Anfang Dezember 2021 auch vermehrt im Kanton Bern festzustellen. Dabei gaukeln die Betrügerinnen und Betrüger eine Notlage eines Familienmitglieds vor, für die sie einen hohen Geldbetrag benötigen.
Die angerufenen Personen werden mit einer schockierenden Geschichte konfrontiert und mittels eindringlichen Geldforderungen massiv unter Druck gesetzt. Die Betrugsmasche erfolgt teilweise auch in Italienisch.
Die Kantonspolizei Bern warnt vor solchen Anrufen
Die Kantonspolizei Bern warnt vor «Schockanrufen» und erinnert an folgende Verhaltenstipps: Es gilt misstrauisch zu sein, wenn ein unbekannter Anrufer Geld fordert und sich nicht durch beunruhigende und dramatische Schilderungen verunsichern zu lassen.
Ausserdem sollte die Richtigkeit der Angaben in Frage gestellt werden und nehmen umgehend selbst Kontakt mit den Angehörigen aufzunehmen.
Verdächtige Anrufe sind umgehend zu melden
Es sind keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen bekannt zu geben. Niemals sollte Bargeld oder Schmuck an unbekannte Personen übergeben werden.
Es gilt zu bedenken, dass Schweizer Behörden keine Kautionen oder Vorauszahlungen für Spitalaufenthalte oder Operationen verlangen. Verdächtige Anrufe sind umgehend der Polizei über die Notrufnummern 117 oder 112 zu melden.