Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Lockerung der Vorgaben für Hausumbauten im Berggebiet.
stadt bern ostermundigen
Stadt Bern. (Archivbild) - keystone

Mit einer Änderung des Zweitwohnungsgesetzes sollen ältere Bauten flexibler erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden dürfen.

Konkret geht es um Wohnhäuser, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bereits existierten oder bewilligt waren, wie die kantonale Direktion für Inneres und Justiz in einer Mitteilung vom Donnerstag, 2. Februar 2023, schreibt.

Solche Bauten sollen nach dem Willen des Bundes ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig vergrössert und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen unterteilt werden dürfen.

Ersatzneubauten dürfen grössere Fläche haben

Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.

Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude werden dürfen, ohne dass die Nutzung beschränkt wird.

Die vom Bund vorgeschlagenen Lockerungen würden mithelfen, dass vererbte alte Liegenschaften von den Nachkommen eher instandgehalten beziehungsweise saniert würden, schreibt die kantonale Direktion für Inneres und Justiz im Rahmen einer Vernehmlassung.

Vor allem Liegenschaften in Tourismusgemeinden betroffen

Im Kanton Bern betrifft diese Neuregelung insbesondere Liegenschaften in Tourismusgemeinden im Berner Oberland.

Vom Vorschlag, dass die Neuregelung nur jene Gemeinden betrifft, die die Kantone explizit in ihrem Recht bezeichnen, hält Bern wenig.

Dies würde einen weiteren Gesetzgebungsprozess auslösen und das Vorhaben verzögern.

Ad
Ad