Kanton Bern streicht wegen Omikron Ausgang für Häftlinge

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Wegen Omikron werden die Ausgänge und Urlaube in den bernischen Vollzugseinrichtungen vorübergehend ausgesetzt. Das hat der Berner Regierungsrat am Mittwoch entschieden. Die Massnahme ist vorerst bis 24. Januar befristet.

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Blick aus dem Fenster eines Gefängnisses. (Symbolbild) - keystone

Die bisher getroffenen Massnahmen hätten nicht ausgereicht, um die Einschleppung des Coronavirus zu verhindern, heisst es im Vortrag zur entsprechenden Verordnungsänderung. Durch Omikron komme das System organisatorisch an seine Grenzen.

Hinzu komme, dass auch das Vollzugspersonal nicht vom Virus verschont bleibe. Deshalb könne es zu Personalengpässen kommen. Die Ausgangs- und Urlaubssperre soll die Gesundheit von Häftlingen und Personal schützen und für einen sicheren Betrieb sorgen.

Die Massnahme erfolgt nicht zum ersten Mal. Sie sei einschneidend, habe sich im Lauf der Pandemie aber stets als sehr wirksam erwiesen, schreibt die Regierung.

Nicht betroffen sind eingewiesene Personen, welche die Vollzugseinrichtung ohnehin regelmässig verlassen und betreten, beispielsweise wegen einer externen Beschäftigung. Ihnen können Ausgang und Urlaub weiterhin gewährt werden, «sofern es die organisatorischen Kapazitäten und Schutzkonzepte zulassen».

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