Kanton Bern streicht vorerst Besuche und Urlaub im Strafvollzug
Das Coronavirus macht auch vor Gefängnismauern nicht halt. Im Kanton Bern werden im Strafvollzug Besuche und Urlaub der Häftlinge vorerst gestrichen.

Nach wie vor erlaubt sind Besuche von Anwälten, vorausgesetzt sie sind gesund, wie der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller eine Meldung des Onlineportals der «Berner Zeitung» am frühen Mittwochabend bestätigte.
Die Regelung soll am Donnerstag um Mitternacht in Kraft treten und für alle Straf- und Justizvollzugsanstalten des Kantons gelten, wie Müller ausführte.
Bereits am Wochenende hatte der Kanton ein Besuchsverbot für Spitäler und ähnliche Einrichtungen erlassen. Nun hat er Heime und Einrichtungen der Suchthilfe über die geltenden Richtlinien informiert, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Kindertagesstätten bleiben offen.