Kanton Bern: Kanton startet Vernehmlassung zur EFAS-Umsetzung

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Der Kanton Bern passt sein Krankenversicherungsgesetz an die neue einheitliche Finanzierung an. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Oktober 2026.

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Warteraum (Symbolbild) - Keystone

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung eröffnet. Sie dauert bis am 30. Oktober 2026. Im November 2024 hat das Stimmvolk die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EFAS) angenommen.

Damit werden künftig alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung einheitlich finanziert. Künftig soll für ambulante und stationäre Leistungen dieselbe Finanzierungsmethode gelten. Damit beteiligen sich die Kantone neu auch an der Finanzierung ambulanter Leistungen.

Ein erster Teil dieser Änderung, in der die ambulanten und stationären Leistungen einheitlich finanziert werden, wird per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Der zweite Teil mit den Pflegeleistungen wird per 1. Januar 2032 umgesetzt. Wegen der Neuregelung auf Bundesebene müssen auch die kantonalen Bestimmungen geändert werden.

In der vorliegenden Revision werden die rechtlichen Anpassungen vorgenommen, damit die erste Etappe umgesetzt werden kann.

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