In Waltenschwil sind Bürger verpflichtet ihre Bäume zu kürzen
Die Gemeinde Waltenschwil teilt mit, dass Bürger bis Ende September 2021 ihre Sträucher zu kürzen haben. Öffentliche Wege sollen nicht beeinträchtigt werden.

Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden.
Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.
Wichtige Regeln, die beim Zurückschneiden zu beachten sind
Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden;
in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Wer nicht selbst für das Zurückschneiden sorgt, muss die Kosten dafür tragen
Wo Bäume und Sträucher bis Ende September 2021 nicht zurückgeschnitten bzw. ausgeastet werden, erfolgt die Arbeit ohne weitere Anzeige an den Grundeigentümer durch das Bauamt. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Eigentümer aufzukommen.