Für die Finanzkommission des bernischen Grossen Rats ist angesichts der Coronakrise der Zeitpunkt gekommen, die in der bernischen Verfassung verankerten Schuldenbremsen zu überprüfen. Die Kommission empfiehlt dem Rat, in der Herbstsession einen von zwei Vorstössen zu den Schuldenbremsen vorläufig zu unterstützen.
Bern
Das Rathaus Bern. - Keystone

Ja sagt die Finanzkommission zu einer parlamentarischen Initiative von Michael Köpfli (GLP/Wohlen bei Bern), wie der Grosse Rat am Mittwoch mitteilte. Köpfli schlägt vor, die in Artikel 101b der Berner Kantonsverfassung verankerte Schuldenbremse für die Investitionsrechnung abzuändern.

Dies in dem Sinn, dass eine im Budget vermerkte, investitionsbedingte Neuverschuldung des Kantons Bern dann zulässig würde, wenn sie durch positive Finanzierungssaldi des vorletzten Jahres und der drei vorherigen Jahre gedeckt wären.

Heute verlangt der Artikel 101b der Kantonsverfassung, dass bei ganz oder teilweise fremdfinanzierten Investitionen der negative Finanzierungssaldo im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons Bern zu kompensieren ist, also innerhalb von vier Jahren.

Die grossrätliche Finanzkommission sagt, wegen der Corona-Krise zeichne sich ab, dass der Kanton Bern in den nächsten Jahren hohe Defizite erwirtschaften werde. Wenn er diese nach dem vorgesehenen Mechanismus der Schuldenbremsen kompensieren wollte, müsste er massiv sparen oder allenfalls die Steuern erhöhen.

Das könnte in der gegenwärtigen Situation die wirtschaftliche Lage vieler Bernerinnen und Berner noch zusätzlich substantiell verschlechtern. Auch die Investitionen sollten aus konjunkturellen Überlegungen nicht reduziert werden. Angesichts dieser neuen Ausgangslage sei eine Mehrheit der Finanzkommission bereit, über eine Anpassung der Schuldenbremsen sowohl in der Investitionsrechnung als auch in der Erfolgsrechnung zu diskutieren.

Nein sagt die Finanzkommission zu einem zweiten Vorstoss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Steuern