Im Wald und in der Nähe zum Waldrand ist Feuer wegen Waldbrandgefahr im Kanton Bern ab sofort verboten.
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Ein Feuer in einem Wald. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern erlässt wegen Brandgefahr ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald.
  • Jegliches Feuer innerhalb von 50 Metern zum Waldrand ist nicht mehr erlaubt.
  • Ob auch am 1. August ein Feuerwerksverbot durchgesetzt wird, ist noch unklar.

Wegen der grossen Waldbrandgefahr gilt in den Wäldern des Kantons Bern ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Erlaubt ist das Entfachen eines Feuers derzeit ab einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand.

Ausserhalb der verbotenen Zonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Zonen und «mit grösster Vorsicht» entfacht werden, teilten die Berner Regierungsstatthalterinnen und -statthalter am Dienstag mit. Bei Wind soll ganz auf das Feuern verzichtet werden.

Ob auch am 1. August ein Feuerwerksverbot gelten wird, ist noch offen. Für eine entsprechende Beurteilung sei es derzeit noch zu früh, hiess es.

Die erwarteten Hitzegewitter dürften noch nicht die erhoffte Entspannung bringen. Dazu müsste es über mehrere Tage flächendeckend regnen.

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