Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten
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Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 29. Mai 2019 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Uri:

die Gerichtsorganisation;

im Kanton Basel-Landschaft:

die Wahlen der Zivilkreisgerichte;

im Kanton Aargau:

das Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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