In den Sport- und Fitnesscentern im Kanton Bern sind geleitete Trainings in Kleingruppen von maximal 15 Personen möglich.
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BAG-Kampagnenschild zur Bekämpfung des Coronavirus. - Keystone

In den Sport- und Fitnesscentern im Kanton Bern sind geleitete Trainings in Kleingruppen von maximal 15 Personen möglich. Der Regierungsrat hat am Freitag die von ihm erlassenen Schutzmassnahmen gegen die Coronapandemie präzisiert.

Bei den Trainings müssen der Personenkreis und auch die Trainingszeiten im Voraus festgelegt werden. Erlaubt sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie zum Beispiel Yoga, Pilates oder Konditionstrainings. Auch dort gelten die Abstands- und Hygieneregeln und es gilt Maskenpflicht.

Am vergangenen Freitag erliess die Kantonsregierung aufgrund der Coronasituation schärfere Schutzmassnahmen. Unter anderem mussten verschiedene Einrichtungen wie Sport- und Fitnesszentren schliessen. Ziel des Regierungsrats ist es, Personenkontakte zu reduzieren und Ansammlungen zu vermeiden. Im Nachgang stellten sich jedoch verschiedene Fragen.

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