Fachstelle Sozialrevisorat im Kanton Bern ist startklar
Wie der Kanton Bern berichtet, nimmt die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) ihre Arbeit auf.

In den kommenden Wochen werden die ersten Sozialdienstprüfungen durchgeführt.
Die neue kantonale Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) unterstützt die Sozialbehörden bei diesen Kontrollen.
Auch soll sie zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Sozialdienste und zur Harmonisierung des Vollzugs der Sozialhilfe beitragen.
Damit kann die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) gleichzeitig die vom Grossen Rat als Postulat überwiesene Ziffer drei der Motion 158-2015 Brönnimann (Mittelhäusern, glp) «Gleiche Vollzugsstandards für Sozialhilfe im ganzen Kanton Bern» erfüllen und die Handlungsempfehlung der KPMG AG bezüglich der Einrichtung eines «Sozialrevisorats» auf Stufe Kanton umsetzen.
Die FASR wird systematische Überprüfungen durchführen
Die FASR soll auf allen Ebenen – Kanton, Gemeinde und Sozialdienst – die Kontrolle des Vollzugs der Sozialhilfe im Kanton Bern stärken und die Aufsicht optimieren.
Übergeordnet trägt sie dazu bei, dass jeder Steuerfranken für die Sozialhilfe möglichst effizient eingesetzt wird.
Dabei werden die Sozialhilfebeziehenden keine finanzielle Einbusse bei den Leistungen erfahren.
Um diese Ziele zu erreichen, wird die FASR systematische Überprüfungen von Sozialhilfedossiers durchführen und die Leistung der Sozialdienste wie beispielsweise das Qualitätsmanagement und die internen Kontrollsysteme oder Kernprozesse bewerten.
Die Fachstelle bietet ihre Unterstützung für Verbesserungen an
Mittelfristig soll die FASR mit Hilfe eines kantonalen Kennzahlenvergleichs und Benchmarkings die Effektivität, Qualität und Effizienz analysieren und fördern.
Die neue Fachstelle ist beim Amt für Integration und Soziales der GSI angesiedelt und erbringt Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte für den Vollzug der Sozialhilfe zu schaffen.
Die relevanten Bezugsgruppen, insbesondere die Sozialdienste und Sozialbehörden, wurden in die Umsetzung miteinbezogen, um eine fachlich breit abgestützte Lösung zu gewährleisten.
Die FASR wird von einer Begleitgruppe aus Vertretenden vom Kanton, von den Gemeinden und der Privatwirtschaft unterstützt.