Erosion bedroht Trampelpfad am Aareufer in Muri
Der Trampelpfad zwischen Muribad und Auguetbrücke in Muri bei Bern steht durch Erosion vor dem Aus. Eine Petition fordert eine Lösung für den Erhalt des Weges.

Wie die Gemeinde Muri bei Bern berichtet, hat am Samstag, 10. Mai 2025 im Muribad die Badesaison 2025 begonnen. Zur Badesaison gehört auch der Fussmarsch der Aareschwimmenden zur Auguetbrücke.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der Gemeinderat von Muri bei Bern der Bevölkerung seit Februar, in Richtung Auguetbrücke den offiziellen Uferweg zu benutzen. Der stark unterspülte Trampelpfad direkt am Aareufer wird auf eigene Gefahr genutzt.
Die Gemeinde ist in aktivem Austausch mit dem Kanton, um die rechtlichen Möglichkeiten für einen sicheren Zugang zum Uferbereich auszuloten. Neu wurde eine Petition zur Rettung des beliebten Trampelpfads lanciert.
Fortschreitende Erosion bedroht den Trampelpfad
Entlang der Aare, zwischen dem Muribad und der Auguetbrücke, verläuft ein bei Spazierenden und Badenden gleichermassen beliebter Trampelpfad . Dieser informelle Naturweg ist infolge der fortschreitenden Ufererosion an mehreren Stellen stark unterspült.
Betroffen sind die Auflageflächen von zwei Brücken und an der schmalsten Stelle verläuft der Pfad auf einer Landzunge von rund vier Metern Breite, direkt über dem unterspülten Uferbereich. Die weitere Entwicklung hängt vom Wasserstand ab und ist schwer einzuschätzen.
Rechtliche Hürden verhindern bauliche Sicherung
Mit dem kantonalen Wasserbauplan von 2012 wurde festgelegt, dass die Gemeinde Muri den informellen Trampelpfad nur mit einfachen, nicht-baulichen Massnahmen unterhalten darf, bis die Erosion dies nicht mehr zulässt.
Inzwischen ist die Erosion so weit fortgeschritten, dass eine Sicherung nur noch mit solchen baulichen Massnahmen möglich wäre. Solche baulichen Massnahmen sind gemäss dem kantonalen Wasserbauplan 2012 und der geltenden Gesetzgebung in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung – wie es der betreffende Aareabschnitt ist – nicht zulässig.
Benutzung des offiziellen Uferwegs zwischen Muribad und Auguetbrücke
Die Gemeinde Muri sieht sich deshalb gezwungen, den Unterhalt des inoffiziellen Trampelpfads einzustellen. Sie empfiehlt der Bevölkerung aus sicherheits- und haftungstechnischen Gründen, den offiziellen Uferweg entlang der Hangkante zu benutzen.
Dieser Weg ist im Wasserbauplan geschützt und wird langfristig erhalten. Da dieser Weg für barfuss gehende Aareschwimmende weniger attraktiv ist, hat die Gemeinde bereits Möglichkeiten für eine Verbesserung abgeklärt.
Die Benutzung des inoffiziellen Trampelpfads und der Zugang zum Aareufer erfolgen, wie auch das Schwimmen in der Aare selbst, – wie schon heute – auf eigene Gefahr und mit der Bitte um Rücksichtnahme auf die Auenvegetation und die dort ansässige Tierwelt.
Die lokale Bevölkerung wurde im Februar 2025 über die Situation informiert . Vor Ort wird mit Plakaten und Signalisationen informiert.
Reaktionen aus der Bevölkerung
Die Einstellung des Unterhalts des inoffiziellen Trampelpfads durch die Gemeinde hat in der Bevölkerung – insbesondere auch bei langjährigen Besucherinnen und Besuchern des Muribads – zu Reaktionen geführt.
Zurzeit werden Unterschriften für eine Petition gesammelt, welche die Gemeinde auffordert, den Entscheid zur «Aufhebung» des Trampelpfads zu überdenken und eine ökologisch verträgliche Form zum Fortbestand des Weges zu suchen.
Der Gemeinderat von Muri hat Verständnis für die Anliegen der Petitionäre, zumal er selber stets betont hat, dass die Zugänglichkeit zum Aareufer oberhalb des Muribads einen hohen Stellenwert geniesst und langfristig gewährleistet sein muss.
Gemeinde sucht langfristige Lösungen
Tatsache ist jedoch, dass der rechtliche Spielraum der Gemeinde aufgrund der übergeordneten Vorgaben in der Auenschutzgesetzgebung und im kantonalen Wasserbauplan sehr beschränkt ist.
Die Gemeinde steht jedoch in einem aktiven Austausch mit dem Kanton und weiteren Behörden, um Lösungen zu finden, wie die Zugänglichkeit des Aareufers und die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer trotz restriktiver Rechtslage langfristig gewährleistet werden können.
Gleichzeitig steht die Gemeinde in der Pflicht, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass das Betreten eines bestimmten Gebiets mit Risiken verbunden ist und auf eigene Verantwortung geschieht – wie dies aktuell beim «Trampelpfad» der Fall ist.