Wie die Stadt Bern mitteilt, wurde im Zusammenhang mit «Zukunft Bahnhof Bern» eine Überarbeitung der städtischen Massnahmen am Hirschengraben beschlossen.
Stadt Bern
Stadt Bern mit dem Bundeshaus im Vordergrund. - keystone

Der Bahnhof Bern ist einer der wichtigsten strategischen Verkehrsknoten der Schweiz.

Mit dem Projekt «Zukunft Bahnhof Bern» schaffen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Regionalverkehr Bern–Solothurn (RBS) Platz, damit der Bahnhof ab 2028 den wachsenden Passantenströmen gerecht wird.

Aufgabe der Stadt Bern ist es, sicherzustellen, dass die Reisenden rasch und sicher zum neuen Bahnhof gelangen.

Dazu sind bauliche Massnahmen und Änderungen in der Verkehrsführung rund um den Bahnhof nötig.

Bau einer Personenpassage vom neuen Bahnhofzugang Bubenberg

Herzstück der städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen ist der Bau einer Personenpassage vom neuen Bahnhofzugang Bubenberg direkt in den Hirschengraben.

Der neue Bahnhofzugang wird künftig von ebenso vielen Menschen genutzt wie der heutige Haupteingang am Bahnhofplatz.

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) hatte sich im Jahr 2018 kritisch zur geplanten Umgestaltung des Hirschengrabens geäussert.

In der Folge wurde das Projekt im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens mit externen und internen Experten stark überarbeitet.

Die EKD forderte zusätzliche Gutachten

Das überarbeitete Projekt wurde von den Stimmberechtigten der Stadt Bern am 7. März 2021 mit dem Ja zum erforderlichen Ausführungskredit von 112,17 Millionen Franken genehmigt.

Zwecks Vorbereitung des Bewilligungsverfahrens gelangte die Stadt Bern in der Folge erneut an die EKD und bat sie um eine Stellungnahme zum überarbeiteten Projekt.

In der Stellungnahme vom September 2021 forderte die EKD zusätzliche Gutachten, ein Baumgutachten, ein archäologisches sowie ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten.

Diese Gutachten liegen mittlerweile vor.

Veränderte Ausgangslage nach neuen Gutachten

Sie stehen in einem komplexen und teils widersprüchlichen Verhältnis einerseits zueinander, andererseits zu den Stellungnahmen der EKD aus den Jahren 2018 und 2021 sowie zur Stellungnahme der Denkmalpflege der Stadt Bern.

Differenzen zwischen den verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen bestehen insbesondere bei der Beurteilung der Notwendigkeit des Erhalts der Bäume beziehungsweise der bestehenden Baumreihen, der Positionierung des Passagenaufgangs, des Standorts des Bubenbergdenkmals, des Belags im Mittelbereich des Hirschgrabens sowie des Umgangs mit dem archäologischen Erbe unter der Oberfläche.

Kompromiss im Interesse des politischen Auftrags

Nach einer sorgfältigen Interessenabwägung hat der Gemeinderat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, das Hirschengraben-Projekt im Sinne eines Kompromisses und in Zusammenarbeit mit den externen und internen Experten anzupassen.

Dies im Bewusstsein, dass die Interessengegensätze der Gutachten und Stellungnahmen nicht vollständig aufgelöst werden können, diese aber so weit wie möglich zu harmonisieren sind.

Die wichtigsten Anpassungen

Die bestehenden Bäume sollen möglichst erhalten und die Baumreihen nicht verschoben werden.

Die Kastanienbäume werden erst ersetzt, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert, der Ersatz erfolgt einzeln und an gleicher Lage durch eine klimaresistente Baumart.

Der Passagenaufgang wird verschmälert und zentriert. Damit können die vier Bäume, die aufgrund der Bauarbeiten gefällt werden müssen, an gleicher Lage ersetzt werden.

Der Hirschengraben wird nur partiell gepflästert, insbesondere dort, wo es für die Zirkulation der Fussgänger unabdingbar ist.

Der definitive Standort des Denkmals wird noch bestimmt

Weiterhin temporär in die Mitte des Hirschengrabens verschoben wird das Bubenbergdenkmal.

Es wird jedoch eine technische Lösung angestrebt, welche den Untergrund und damit das Wurzelwerk der Bäume möglichst wenig beeinträchtigt.

Der definitive Standort des Denkmals wird im Rahmen der Testplanung «Stadtraum Bahnhof Bern» unter Federführung der Präsidialdirektion bestimmt werden.

Auflage nach den Frühlingsferien 2023

Die Erarbeitung und Auswertung der Gutachten sowie die nun anstehenden Arbeiten zur Anpassung des Auflageprojekts haben dazu geführt, dass die ursprünglich für Herbst 2022 geplante öffentliche Auflage erst im Mai 2023 erfolgen kann.

Entsprechend wird sich der Baustart auf frühestens 2025 verschieben. Eine rechtzeitige Inbetriebnahme der wichtigsten Projektteile ist trotz dieser Verzögerung möglich.

Sollte es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Beschwerden kommen, die an höhere juristische Instanzen weitergezogen werden, sind weitere Verzögerungen nicht auszuschliessen.

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