Bundesgericht

Bundesgericht gibt grünes Licht für Stadtberner Wohninitiative

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Stadtberner Wohninitiative abgewiesen. Das teilt die Stadt Bern am Montag mit. Die Initiative verlangt, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

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Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone

Die Stadt Bern wolle nun die entsprechend veränderte Bauordnung «möglichst bald» anwenden, schreibt Berns Präsidialdirektion in einer Mitteilung vom Montag. Voraussichtlich Anfang 2020 werde die erwähnte Bestimmung in Kraft treten.

Bereits im Jahr 2012 war die Wohninitiative eingereicht worden. Sie wurde im Mai 2014 von Berns Stimmberechtigten deutlich angenommen. Zu den Beschwerdeführern vor Bundesgericht gehört der Hauseigentümerverband.

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