Bernischer Finanz- und Lastenausgleich erhält gute Noten
Im Kanton Bern soll der Finanz- und Lastenausgleich in gewohntem Rahmen weitergeführt werden. Die zentralen Mechanismen stossen auf gute Akzeptanz.

Das teilte der Regierungsrat am Donnerstag, 17. August 2023, unter Berufung auf die Ergebnisse einer unabhängigen Überprüfung mit.
Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) verpflichtet die Regierung, die Auswirkungen des Gesetzes regelmässig überprüfen zu lassen.
Bei der externen Überprüfung wurden die Gemeinden, der Verband Bernischer Gemeinden und die kantonalen Direktionen befragt.
Eine Notwendigkeit für grössere Anpassungen oder gar einen Systemumbau gebe es nicht, hält der Regierungsrat fest.
Jede Gemeinde kann ein Mindestmass an staatlichen Leistungen anbieten
Das System ermögliche es jeder Gemeinde, ein Mindestmass an staatlichen Leistungen anzubieten.
Anpassungsbedarf sieht er lediglich bei den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten. Die Gesamtsumme von rund 90 Millionen Franken bleibt gleich.
Allerdings soll die Aufteilung auf die Städte Bern, Biel und Thun leicht verändert werden.
Gemäss provisorischen Zahlen fällt dadurch für die Stadt Thun die Pauschalabgeltung um rund zwei Millionen Franken höher aus. Bern und Biel erhalten je rund eine Million weniger.