Berner Stimmvolk ebnet Weg für Wählbarkeit von Kantonsangestellten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das bernische Stimmvolk hat am 12. März 2023 zwei Änderungen der Kantonsverfassung wuchtig angenommen.

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Stadt Bern. (Archivbild) - keystone

Die Stimmbeteiligung lag bei 30,4 Prozent. Das teilte die Staatskanzlei am Sonntag, 12. März 2023 mit.

Heute können Mitglieder der Kantonsverwaltung nicht gleichzeitig dem Grossen Rat angehören. Grund ist die Gewaltenteilung.

Personen in staatsnahen Stellungen wie etwa Lehrkräfte dürfen hingegen bereits heute ins Kantonsparlament gewählt werden.

Klares Ja zur Verfassungsänderung

Die Verfassungsänderung schafft die Voraussetzungen, dass künftig Verwaltungsangestellte in Ausnahmefällen Mitglied des Grossen Rates werden können.

158'213 Stimmende legten ein Ja in die Urne, 57'339 lehnten die Verfassungsänderung ab. Wer genau von der Neuerung profitiert, ist noch offen. Geregelt wird dies auf Gesetzesstufe.

Die zweite Verfassungsänderung wurde mit 177'539 Ja- gegen 37'548 Nein-Stimmen gutgeheissen. Sie bildet auf Verfassungsebene ab, was seit 2011 gilt: Die Selbstverwaltung der Justiz.

Das neue System hat sich gemäss einer Evaluation bewährt und die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt.

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