Berner Grossratskommission hofft im Fall Meikirch auf den Bund
Im Fall Meikirch sieht die zuständige bernische Grossratskommission vorerst keinen Handlungsbedarf.

Bevor die bernische Grossratskommission allenfalls selber etwas unternimmt, will sie die Revision des Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene abwarten. Das teilte die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) am Dienstag, 5. Juli 2022, mit. Der Fall Meikirch dreht sich um ein im Mai veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts zum Mehrwertausgleich. Die Lausanner Richter waren zum Schluss gekommen, dass das bernische Baugesetz rechtswidrig sei.
Ein Bürger von Meikirch hatte geltend gemacht, das Mehrwertabgabereglement der Gemeinde widerspreche Bundesrecht. Meikirch stützte sich dabei auf das kantonale Baugesetz. Dieses stellt den Gemeinden frei, ob sie bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben wollen.
Der Kanton kündigte im Mai an, er wolle die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. Die laufende Revision des kantonalen Baugesetzes böte dafür Gelegenheit, schreibt die Grossratskommission. Doch es gebe Anzeichen, dass auf Bundesebene eine Änderung im Raumplanungsgesetz vorgenommen werden könnte. Dadurch könnte sich eine Anpassung im kantonalen Baugesetz erübrigen.
In mehr als 200 bernischen Gemeinden müssen Grundstückbesitzer zurzeit keine Abgabe zahlen, wenn ihr Land durch Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt. Bei Einzonungen ist schon heute eine Abgabe von mindestens 20 Prozent des planungsbedingten Mehrwerts zwingend.