Berner Beau-Site-Klinik erringt Teilsieg bei Spezialeingriffen

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Bern,

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Berner Hirslanden-Klinik Beau-Site gegen die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags gutgeheissen.

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Die Hirslanden-Gruppe in Zürich. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Berner Hirslanden-Klinik Beau-Site gegen die Nichtzuteilung eines Leistungsauftrags für eine hochspezialisierte Operation an der Speiseröhre gutgeheissen. Die Vorinstanz muss nun nochmals über die Bücher.

Der Ball liegt damit wieder beim Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM), das für die Zuteilung der entsprechenden Leistungsaufträge zuständig ist.

Gemäss dem am Freitag, 16. September 2022, publizierten Urteil geht es beim Streit um die Frage, ob die Beau-Site-Klinik für die sogenannte Oesophagusresektion die notwendige Mindestfallzahl erreicht oder nicht.

Laut einem von der Vorinstanz beauftragten Experten kommt das Spital nicht auf die erforderlichen mindestens zwölf Eingriffe pro Jahr. Die Klinik bestritt dies und machte geltend, die Vorinstanz habe bei der Codierung der gemeldeten Operationen fehlerhafte Kriterien angewendet.

Gemäss Bundesverwaltungsgericht reicht der vorliegende Prüfbericht des Experten effektiv nicht aus, um zum Schluss zu kommen, dass die geltend gemachten Operationen keine für die Zuteilung relevanten HSM-Eingriffe seien. (Urteil C-3026/2019 vom 6.9.2022)

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