Bern: Kutschpferde ohne Hitzeschutz – drei Vorstösse fordern Regeln

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Bei 34 Grad zogen Kutschpferde in Interlaken BE Wagen durch den Verkehr. Nun fordern Vorstösse in Stadt Bern, Kanton und Bund Hitze- und Arbeitszeitgrenzen.

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Eine Absperrung (Symbolbild) - Keystone

Im Hitzesommer 2026 zogen Kutschpferde in Interlaken bei 34 Grad Wagen durch den Feierabendverkehr – rechtlich einwandfrei, denn das Bundesrecht kennt für arbeitende Pferde weder Höchstarbeitszeiten noch Hitzegrenzen. Drei koordinierte Vorstösse im Berner Stadtrat, im Grossen Rat und im Nationalrat wollen das ändern.

Anwohnerinnen und Anwohner dokumentierten diesen Sommer in Interlaken Kutschpferde im Dauereinsatz: dasselbe Pferd um 14 und um 21 Uhr desselben Tages, bei 31 Grad. Das kantonale Veterinäramt erklärte zu einer Temperaturlimite, die Tierschutzgesetzgebung biete «keine Grundlage für derartige Anordnungen». An dieser Lücke setzen die drei Vorstösse an.

Die Tierschutzverordnung regelt, wie viel Bewegung ein Pferd mindestens braucht – nicht, wie lange es vor der Kutsche arbeiten darf. Hitzeschutz schreibt sie für Wasserbüffel, Yaks und Schweine vor, für Pferde im Geschirr fehlt jede Bestimmung. Die Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne) beauftragt den Bundesrat deshalb, die Verordnung zu ergänzen: mit einer Höchstdauer des täglichen Einsatzes und Ruhezeiten, Einsatzgrenzen bei Hitze und einem Fachkundenachweis für das gewerbliche Kutschieren.

«Die Tierschutzverordnung kennt Hitzeschutz für Wasserbüffel, Yaks und Schweine – nur für Pferde, die bei grosser Hitze Kutschen über den Asphalt ziehen, fehlt jede Regel», sagt Meret Schneider. «Diese Lücke kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg schliessen, ohne Gesetzesänderung.»

Wie gross die Risiken auch für Menschen sind, zeigte der Unfall im Val Roseg vom 16. August: Die Bremsleistung einer Kutsche reichte nicht mehr aus, ein Pferd stürzte, das Fuhrwerk prallte gegen einen Baum. Eine 73-jährige Frau starb, zwölf Mitfahrende wurden verletzt. Wer ein Tierfuhrwerk lenkt, braucht nach Bundesrecht einzig das vollendete vierzehnte Altersjahr, eine Prüfung besteht nicht.

Im Grossen Rat verlangt Susanne Clauss (SP) mit der Interpellation «Hitzefrei für Kutschpferde?» Auskunft darüber, wie viele Pferde im Kanton Bern für gewerbliche Kutschfahrten eingesetzt werden, wie der Kanton kontrolliert und was aus den Meldungen aus der Bevölkerung wird.

«Verbindliche Regeln nehmen den sorgfältigen Betrieben nichts weg», sagt Susanne Clauss. «Sie stoppen die Betriebe, die ihr Pferd von Mittag bis Mitternacht durcharbeiten lassen.»

In der Stadt Bern fragt Tobias Sennhauser, Stadtrat von Tier im Fokus (TIF), welche Bewilligungen die Stadt für Kutschenbetriebe erteilt, welche Vorgaben für die Kutschenfahrten des städtischen Tierparks gelten und wie weit ihr Handlungsspielraum reicht – bis hin zu einem Verbot.

«Die Kutsche ist Unterhaltung auf Kosten der Tiere», sagt Tobias Sennhauser. «Wir wollen von der Stadt wissen, ob sie im 21. Jahrhundert daran festhalten will, Pferde zwischen Tram, Bussen und Menschenmengen einzuspannen.»

Andere Städte sind weiter: Berlin lässt seit 2019 ab 30 Grad im Schatten keine Kutschfahrten mehr zu, Barcelona, Madrid und Málaga haben den gewerblichen Kutschenbetrieb ganz beendet.

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