Bern: Kantonsparlament debattiert über Medienförderung

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der bernische Grosse Rat hat am Montag die Revision des Informationsgesetzes an die Hand genommen. Mit der Revision will der Regierungsrat unter anderem die Voraussetzungen für eine stärkere Medienförderung schaffen.

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Mehrere Zeitungen sind zu einem Bündel zusammengebunden. - Pixabay

Allerdings steht ein Rückweisungsantrag der entsprechenden Artikel zur Medienförderung im Raum. Die Kommission soll dieses Thema noch einmal anschauen und konkreter ausführen, so ein Forderung aus den Reihen der vorberatenden Kommission.

Das aktuell gültige Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993, einer Zeit also, in der Internet und Soziale Medien bei der Information und der Meinungsbildung noch keine tragende Rolle spielten.

Mit der Gesetzesrevision soll zum Einen die veränderte Informations- und Kommunikationstätigkeit der Behörden gesetzlich abgebildet werden. Zum Anderen will der Regierungsrat den Boden ebnen für die Förderung der Medienvielfalt im Kanton.

Wegen der fortschreitenden Konzentrationen auf dem Medienplatz Bern sieht die Regierung die Medienvielfalt insbesondere bei der Berichterstattung über lokale, regionale und kantonale Themen bedroht.

Der Regierungsrat möchte auf indirekte Fördermassnahmen setzen, um die Unabhängigkeit der Medien nicht zu gefährden. Beispiele für solche Massnahmen sind etwa die Unterstützung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sowie Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen.

Einzig im französischsprachigen Kantonsteil sieht die Regierung eine direkte Medienförderung vor. Dort ist sie heute bereits im Sonderstatusgesetz vorgesehen, und sie könnte noch ausgeweitet werden.

Weiter sollen Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und zur politischen Bildung getroffen werden. Mit Letzteren zielt die Kantonsregierung insbesondere auf Jugendliche.

Die vorberatende Grossratskommission begrüsste die Vorlage Ende Januar. Eine knappe Mehrheit der vorberatende Kommission ist der Ansicht, dass eine direkte Medienförderung auch im Rest des Kantons nicht kategorisch ausgeschlossen werden sollte. Am Grundsatz der indirekten Medienförderung rüttelt sie aber nicht.

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