Bern fordert 52’000 Franken Miete zurück
In Bern erfüllten 31 Haushalte 2025 die GüWR-Kriterien nicht mehr. Die Stadt forderte 52’291 Franken Mietzinsrabatt zurück, Kündigungen gab es keine.

Wie die Stadt Bern mitteilt, verfügte die Stadt im Jahr 2025 über 1503 Wohnungen (Vorjahr: 1433), die für die Vermietung im Segment Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR) in Frage kommen. 728 dieser Wohnungen (Vorjahr: 735) waren per Stichtag 31. Dezember 2025 tatsächlich als GüWR-Wohnung mit Mietzinsrabatt vermietet, der Rest zu normalen Konditionen ohne Rabatt.
Die Anspruchsberechtigung für einen Mietzinsrabatt der Mieter im Segment GüWR wird von der Stadt jährlich überprüft. Im Rahmen der Prüfung im Jahr 2025 zeigte sich, dass 31 Mietparteien beziehungsweise 4,6 Prozent aller überprüften GüWR-Mietverhältnisse die geltenden Kriterien nicht mehr erfüllten.
Gründe dafür waren ein Einkommen oder Vermögen über den zulässigen Grenzwerten oder das Nichteinhalten der Belegungskriterien. Die nicht mehr gerechtfertigt bezogenen Mietzinsrabatte von insgesamt 52’291 Franken wurden durch die Stadt rückwirkend per 1. Januar 2025 zurückgefordert.
Mietverhältnisse wurden in keinem Fall gekündigt, da keine stossenden Situationen festgestellt wurden. Der leichte Rückgang bei den im Segment GüWR vermieteten Wohnungen ist in erster Linie auf die Sanierungen der Liegenschaften Schlossstrasse 86/88 und Lorrainestrasse 31 zurückzuführen, weil die betroffenen 29 Wohnungen während den Sanierungsarbeiten nicht vermietet werden konnten.










