Seftigen benötigt eine erneute Auflage des Baureglements

    Gemeinde Seftigen
    Gemeinde Seftigen

    Gürbetal,

    Infolge von mehreren Einsprachen aus der Bevölkerung wird nochmals über das Baureglement in Seftigen entschieden.

    Der Gemeinderat. - Symbolbild

    Bis am 13. September 2021 lag das totalrevidierte Baureglement öffentlich auf. Die erneute Auflage wurde notwendig, da anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 verschiedene Änderungen beschlossen wurden.

    Insgesamt sind fünf Einsprachen eingegangen, wovon sich eine gegen das Bauverbot im Landschaftsschongebiet richtet, sowie vier Einsprachen, die sich im Wesentlichen gegen die Herabstufung der Lärmempfindlichkeitsstufe in der Arbeitszone äusserten.

    Die dort ansässigen Gewerbebetriebe befürchten Risiken bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeiten, wenn dem Wohnen mehr Gewicht beigemessen wird. Die Unterlagen gehen nun zum kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wird auch über die Einsprachen entschieden.

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