Belp hat die Ortsplanungsrevision deutlich abgelehnt
Wie die Gemeinde Belp berichtet, wurden sowohl die Hauptvorlage wie auch die drei Teilvorlagen am 26. September 2021 abgelehnt.

Die Belper Bürger haben über die Entwicklung der Gemeinde Belp in den nächsten 12 bis 15 Jahren abgestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,3 Prozent. Sowohl die Hauptvorlage, wie auch die drei Teilvorlagen, wurden am 26. September 2021 abgelehnt.
Die Abstimmung fand gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung an der Urne statt. Der Gemeinderat hatte von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die Hauptvorlage sowie über drei Gebiete separat abstimmen zu lassen.
Revision der baurechtlichen Grundordnung.
Durch die Ablehnung bleibt die heute rechtskräftige baurechtliche Grundordnung in Kraft. Die Gemeinde kann ihre Entwicklungsziele gemäss Räumlichem Entwicklungskonzept und der kommunalen Nutzungsplanung nicht umsetzen.