Sozialhilfe erhöht Grundbedarf und zahlt höhere Mietzinsbeiträge

Per 1. Juli 2019 werden die kantonalen Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (URL) angepasst.

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Die URL sind die Grundlage für die Leistungserbringung der Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton dabei an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Die SKOS sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfehlen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen und bis spätestens 1. Januar 2020 um 1.1% erhöhen. Der Kanton Basel-Stadt kommt dieser Empfehlung nach und zahlt Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern ab 1. Juli 2019 den entsprechend angepassten Grundbedarf aus. Für einen Einpersonenhaushalt ist der Grundbedarf neu bei 997 Franken pro Monat, das sind 11 Franken mehr als bisher.

Gleichzeitig erhöht der Kanton per 1. Juli 2019 die Ansätze für die Mietzinsbeiträge. Ein- und Zweipersonenhaushalte erhalten monatlich 70 Franken mehr als bisher für ihren Mietzins. Bei einem Haushalt von fünf und mehr Personen beträgt die Erhöhung des Mietzinsbeitrags 100 Franken pro Monat. Mit dieser Erhöhung bekommt eine unterstützte Person im Einpersonenhaushalt neu maximal 770 Franken für den Mietzins.

Die revidierten URL liegen ab 1. Juli 2019 im Eingangsbereich der Sozialhilfe Basel-Stadt bereit. Sie können auch beim Rechtsdienst WSU eingesehen und im Internet abgerufen werden.

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