In Basel ist man gegenüber einer Wiederzulassung von Geldspielautomaten skeptisch. Ein Verbot wolle man jedoch nicht.
Geldspiel
Ein Geldspiel. - Keystone

Die Finanzkommission des Basler Grossen Rats steht der Wiederzulassung von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten in Folge des neuen Geldspielgesetzes des Bundes skeptisch gegenüber. Von einem Verbot will sie aber absehen, weil dieses sämtliche Geschicklichkeitsspiele betreffen würde.

Das neue Geldspielgesetz des Bundes regelt vieles, in einigen Punkten sind aber nach wie vor die Kantone gefragt. Das betrifft unter anderem die Bewilligung von sogenannten Kleinspielen, namentlich Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere.

Zudem können die Kantone auch Grossspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten, allerdings nicht einzeln, sondern nur als gesamte Kategorie.

Das neue Geldspielgesetz verlangt also nach kantonalen Einführungsgesetzen. Die Finanzkommission des Grossen Rats hat am Freitag ihren Bericht zum Basler Gesetzesentwurf veröffentlicht. Darin segnet sie die vorgeschlagenen Gesetzesparagraphen ab, äussert sich aber in einigen Punkten skeptisch. Das betrifft insbesondere die Wiederzulassung von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten, die 1978 aus dem Kantonsgebiet verbannt worden waren.

Der Kommission bereitet Sorgen, dass spielsuchtgefährdete Menschen trotz einer allfälligen Casino-Sperre künftig in Restaurants wieder Zugang zu Geldspielen erhalten. Die Krux ist nun aber, dass der Kanton die Spielautomaten nicht alleine verbieten könnte. Er müsste das Verbot auf alle Geschicklichkeitsspiele ausdehnen. Das würde unter anderem auch den Online-Jass von Swisslos betreffen.

Deshalb hält die Kommission wie auch schon die Regierung ein solch umfassendes Verbot für unverhältnismässig. Der Kommission bleibt nach eigenen Angaben also nichts anderes übrig, als darauf zu pochen, dass der Kanton seine generellen Anstrengungen zur Bekämpfung der Spielsucht verstärkt und allenfalls behördliche Warnhinweise anbringt.

Zufrieden zeigt sich die Finanzkommission mit den kantonalen Auflagen für kleine Pokerturniere. Hier geht das kantonale Einführungsgesetz weiter als die Bestimmungen des Bundes. So verlangt der Kanton, dass bei kleinen Pokerturnieren «mindestens eine Person, die im Erkennen von spielsuchtgefährdeten Personen angemessen geschult ist, während der ganzen Dauer des Turniers vor Ort anwesend ist».

Der Basler Wirteverband kritisiert, dass der Kanton hier von seiner deklarierten liberalen Grundhaltung im Gesetz abweiche. Regierung und Kommission möchten aber an dieser Bestimmung festhalten. Auch daran, dass Minderjährige von solchen Turnieren ferngehalten werden. Auf weitergehende Einschränkungen sei aber zu verzichten, weil Pokerturniere sonst wieder in die Illegalität abtauchen könnten.

Bei weiteren Bestimmungen, etwa bei den gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien von Swisslos, äussert die Kommission keine Bedenken. Sie hat entsprechend auch keine Vorbehalte zum Beitritt des Kantons zum gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien.

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