Neues Partizipationsgesetz im Kanton Basel-Stadt geplant
Wie der Kanton Basel-Stadt angibt, wird mit dem neuen Partizipationsgesetz der Einbezug der Quartierbevölkerung bei kantonalen Planungen präzisiert.

Der Einbezug der Quartierbevölkerung ist in Basel-Stadt in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil kantonaler Planungen geworden, beispielsweise bei Arealentwicklungen oder Veränderungen von öffentlichen Plätzen.
Bei Teilnehmenden kam es dabei auch zu Enttäuschungen aufgrund unterschiedlicher Erwartungen.
Mit einem neuen Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung (Partizipationsgesetz) soll der Einbezug der Quartierbevölkerung nunmehr auf Gesetzesstufe festgeschrieben und präzisiert werden; bisher bilden eine Verordnung und ein Leitfaden die Grundlage.
Mehr Klarheit und Transparenz als Ziel
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) stimmt einem neuen Gesetz mehrheitlich zu; es schaffe mehr Klarheit und Transparenz.
Die Minderheit erachtet ein neues Gesetz als unnötig. Die Kommission beantragt zur Regierungsvorlage mehrere Änderungen.
So will sie das Recht der weitergehenden Partizipation, bei der es zu einem Austauschprozess mit den Behörden kommt, stärken.






