Motorisierte Fahrzeuge an Zyschtig verboten
Ab 2026 sind am Fasnachtszyschtig in Basel keine motorisierten Fahrzeuge mehr erlaubt. Handgezogene Wagen und langsame Fasnachts-Fahrzeuge bleiben zulässig.

Wie die Stadt Basel berichtet, lebt die Basler Fasnacht von Spontaneität und Narrenfreiheit, Verbote oder Einschränkungen passen nicht zum Geist der Fasnacht. Trotzdem gilt es, die Realität anzuerkennen: Der Andrang am Fasnachtszyschtig wächst von Jahr zu Jahr.
Da der Dienstag im Gegensatz zum Cortège am Montag und Mittwoch unorganisiert ist, gibt es auch keinen klar erkennbaren und gesicherten Umzug.
Darum sind Kinder in dieser «Druggedde» oder auf Wagen in zunehmenden Masse gefährdet. Abzuwarten, bis ein schwerer oder sogar tödlicher Unfall geschieht, wäre unverantwortlich und nicht im Sinne der Basler Fasnacht.
Aus diesem Grund gilt ab 2026: Am Fasnachtszyschtig sind im gesamten Fasnachtsperimeter keine motorisierten Fahrzeuge mehr erlaubt.
Neue Regeln für Fasnachts-Fortbewegung
Davon betroffen sind auch elektrisch angetriebene Bikes, Roller oder Trottinette. Zugelassen bleiben Wagen und Requisiten, die von Hand gezogen werden, auch wenn diese von einem Elektromotor unterstützt werden. Ebenso erlaubt sind «fasnachtskonforme» Fortbewegungsmittel im Schritttempo, wie beispielsweise ein Waggis-Velo.
Mit der neuen Bestimmung setzt die Kantonspolizei Basel-Stadt in enger Absprache mit dem Fasnachts-Comité auf den konsequenten Schutz der kleinsten Fasnächtler. Die Binggis und ihre Eltern sollen eine sorgenfreie Fasnacht geniessen können und so die Zukunft des Unesco-Weltkulturerbes und der baslerischen Tradition sichern.
Konkret publiziert wird die neue Regel in den Polizeivorschriften zur Fasnacht, welche die Kantonspolizei jeweils im Vorfeld als Allgemeinverfügung erlässt.
Mit der heutigen gemeinsamen Mitteilung wollen Kantonspolizei Basel-Stadt und Fasnachts-Comité rechtzeitig für Klarheit sorgen. So können sich Wagenbauer, Cliquen und Zyschtigsziigli bereits jetzt auf die neuen Vorschriften einstellen.