Motion für «mediterrane Nächte» in Basel ist unzulässig
Die vom Basler Grossen Rat an die Regierung überwiesene Motion «mediterrane Nächte» ist rechtlich ungültig.

Die Regierung will das Anliegen nach längeren Öffnungszeiten für Boulevardbeizen im Sommer dennoch prüfen und fordert eine Überweisung als Anzug.
Da die Motion eine flächendeckende Verlängerung der Boulevardöffnungszeiten ohne die vom Bund vorgeschriebene Einzelfallprüfung verlange, sei sie rechtlich unzulässig, teilte der Basler Regierungsrat am Dienstag, 13. Juni 2023, mit.
Die Exekutive will nun abklären, ob das Anliegen mit der «Einführung von saisonal gültigen Boulevardplänen für geeignete Gebiete in den Quartieren» umgesetzt werden kann.
Terrassen- und Boulevardflächen sollen länger bewirtet werden dürfen
Der Grosse Rat hatte im März die Motion von Laurin Hoppler (GAB) für «mediterrane Nächte» mit 72 zu 7 Stimmen bei 10 Enthaltungen an die Regierung überwiesen.
Die Motion verlangt, dass Terrassen- und Boulevardflächen am Freitag- und Samstagabend bis 1 Uhr und unter der Woche bis 24 Uhr bewirtet werden dürfen.
Derzeit ist dies je nach Gebiet nur bis 22 Uhr oder 23 Uhr möglich.