Die vorberatende Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Basler Grossen Rates stimmt der Teilrevision des Gesetzes über Freizeitgärten mit 9 zu 2 Stimmen zu. Umstritten ist die geplante Öffnung der Freizeitgartenareale. Die SVP denkt über ein Referendum nach.
Gartenarbeiten
Gartenarbeiten bringen ein hohes Verletzungsrisiko mit sich. (Symbolbild) - Keystone

Mit der Teilrevision will die Regierung unter anderem klare Rollenzuteilungen der Behörden und Privaten sowie die Beseitigung von gesetzlichen Ungenauigkeiten und Regelungslücken schaffen.

Künftig sollen Wege und Spielplätze in einigenFreizeitgarten-Arealen - so etwa beim Duggingerhof oder bei der Milchsuppe - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Verantwortung für diese Flächen soll dann nicht mehr beim Freizeitgartenverein, sondern beim Kanton liegen.

Dieses Vorhaben führte in der BRK zu Diskussionen, wie ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zu entnehmen ist. Zwei Personen in der BRK äusserten die Befürchtung, dass mit der Öffnung mehr Lärm und Littering entstehen könnte. Eine Mehrheit ist allerdings der Ansicht, dass eine Öffnung die Freizeigarten-Areale beleben würden.

Die BRK beantragt diverse Änderungen an der Regierungsvorlage: So soll bei der Wahl der siebenköpfigen Freizeitgartenkommission auch auf die Diversität Rücksicht genommen werden.

Die Basler SVP hat mit einer Mitteilung am Freitag auf den BRK-Bericht reagiert und schreibt, das von der BRK verabschiedete neue Freizeitgartengesetz sei für sie nicht tragbar. Die SVP will das Gesetz im Grossen Rat ablehnen und ein Referendum prüfen.

Die SVP argumentiert, wenn die Allgemeinheit unkontrolliert die Areale betreten könne, steige die Gefahr von beschädigten Parzellen und gestohlenen Blumen und Gemüse erheblich. Besonders stossend sei, dass die geplanten Öffnungen der einzelnen Areale von der Verwaltung auch gegen den Willen der Freizeitgartenvereine durchgesetzt werden könne.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich im März.

Die Basler Stimmberechtigten hatten im Mai 2011 die Volksinitiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen abgelehnt, den unformulierten Gegenvorschlag jedoch angenommen. Der Gegenvorschlag sah unter anderem die Erhaltung von mindestens 80 Prozent der Freizeitgärten auf Basler Boden vor. Auch neue öffentliche Wege und öffentlich zugängliche Spielplätze auf den Arealen waren Teil des Gegenvorschlags.

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