Trinationale Atomschutzverband reichte beim EU-Gerichtshof Klage gegen Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.
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Gemäss EU-Taxonomie gelten ab Januar 2023 gewisse Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig. (Symbolbild) - Keystone

Bereits Mitte September habe die Anwältin und ehemalige französische Umweltministerin, Corinne Lepage, in Auftrag von Trinationale Atomschutzverband (Tras) die Klage eingereicht, schrieb der Verband mit Sitz in Basel am Donnerstag, 29. September 2022, in einer Mitteilung.

Die EU-Kommission unterschätze die Risiken der Atomtechnologie, begründet der Verband sein Vorgehen.

Solche Risiken seien neben Unfällen, Kriegen, Terrorismus auch der «Austritt langlebiger radioaktiver Isotope bei Erdbeben oder Überflutung».

EU-Staaten und EU-Parlament gaben grünes Licht

Ausserdem verstosse Brüssel mit der Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie «gegen ihre eigenen Regeln, namentlich gegen das Do-no-significant-harm-Gebot, das in der Verordnung zur Taxonomie verankert ist», argumentierte Tras weiter.

Nach den EU-Staaten hatte im Juli auch das EU-Parlament grünes Licht für eine von der EU-Kommission vorgeschlagenen Anpassung der EU-Taxonomie gegeben.

Konkret sieht der neue Rechtsakt vor, dass Investitionen in neue AKW und Gaskraftwerke unter gewissen Bedingungen als nachhaltig klassifiziert werden können.

Für Unternehmen ist es relevant, weil es die Investitionsentscheidungen von Anlegern beeinflussen.

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