Kantonale Verwaltung hält Lohngleichheit ein
Die Lohngleichheitsanalyse 2025 zeigt: Mit 0,7 Prozent liegt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Basel-Stadt deutlich unter dem Zielwert.

Wie die Stadt Basel berichtet, ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern dem Regierungsrat ein zentrales Anliegen. Bereits seit 2012 wird alle vier Jahre eine Analyse der Lohndaten über die gesamte Kantonsverwaltung durchgeführt.
Basis der Analyse ist das Standard-Tool Logib, welches der Bund kostenlos zur Verfügung stellt. Mittels einer zusätzlichen Regressionsanalyse werden in Basel-Stadt weitere Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf Lohnunterschiede haben können.
Kanton und Departemente unterschreiten die Grenzwerte deutlich
Die aktuelle Auswertung des Statistischen Amts Basel-Stadt basiert auf den Lohndaten des Referenzmonats Dezember 2024. Die Analyse gemäss der Logib-Systematik zeigt für den Arbeitgeber Basel-Stadt unerklärte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern von 0,7 Prozent.
Damit liegt der Kanton Basel-Stadt deutlich unter dem für das Beschaffungswesen geltenden Grenzwert von fünf Prozent und ebenso unter dem fakultativen Zielwert des Bundes von 2,5 Prozent.
Auch die einzelnen Departemente unterschreiten den fakultativen Zielwert. Bei der Analyse 2021 betrug der unerklärte Lohnunterschied über die gesamte baselstädtische Verwaltung gesehen noch 1,7 Prozent.
Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Analysen
Zu beachten ist, dass die Ergebnisse von 2025 und 2021 nicht eins zu eins vergleichbar sind. Das liegt insbesondere an den angepassten Vorgaben des Logib-Tools.
Die bei der Analyse nach Logib zu berücksichtigenden Faktoren wurden leicht verändert und ausgeweitet, was einen Einfluss auf die unerklärten Lohnunterschiede hat.
Bereits ergriffene Massnahmen und Ausblick
Der Regierungsrat nimmt die Ergebnisse der aktuellen Lohngleichheitsanalyse erfreut zur Kenntnis. Er hält aber fest, dass trotz der besseren Erklärbarkeit der Lohnunterschiede das Thema Lohngleichheit weiterhin eine hohe Priorität behält.
Bestehende Massnahmen werden fortgeführt. Dazu gehört die verbesserte Qualität der Lohndaten, um die Realität besser abzubilden.
Bereits 2020 hat der Regierungsrat entschieden, die zeitliche Anrechnung von Teilzeitarbeit und Familienarbeit höher zu gewichten. Ebenso werden die Sensibilisierungsmassnahmen bei allen Personalabteilungen des Kantons und in den Kursen für Vorgesetzte fortgeführt, um unbewusste Benachteiligungen im Rekrutierungsprozess und bei der Lohnfestsetzung weiter zu reduzieren.






