Kanton bewilligt Abbruch zweier Liegenschaften in Riehen BS
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat hat eine entsprechende Baubewilligung erteilt und eine Einsprache des Mieterinnen- und Mieterverbandes Basel abgewiesen.

In Riehen BS dürfen zwei Liegenschaften abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden.
Der Mieterverband hatte gefordert, dass der Kanton nicht auf das Abbruchgesuch für die beiden Liegenschaften an der Rainallee eintreten soll.
Der Kanton erachtet das Projekt jedoch als bewilligungsfähig, wie der Verband am Freitag, 11. August 2023, mitteilte.
Der Investor dürfe die Neubauten, obwohl sie «keinen herausragenden ökologischen Wert aufweisen», realisieren und die heutigen bezahlbaren Wohnungen durch Stockwerkeigentum ersetzen, heisst es weiter.
Zwei Mehrfamilienhäuser und drei Reiheneinfamilienhäuser sind geplant
Der Verband kritisiert, dass aus dem Entscheid nicht hervorgehe, in welcher Höhe sich die künftige Mietzinsen bewegen sollten.
Das Bauvorhaben einer Privatperson sieht als Ersatzneubau für die beiden bestehenden Liegenschaften zwei Mehrfamilienhäuser und drei Reiheneinfamilienhäuser vor.
Die bestehende Wohnnutzung werde dabei beibehalten und die Fläche des bestehenden Wohnraums um mehr als 40 Prozent vergrössert, heisst es im Einsprachentscheid des Bau- und Gastgewerbeinspektorats vom 9. August.
Es handelt sich um den ersten Abbruch nach neuem Wohnraumfördergesetz
Im Kanton Basel-Stadt gilt seit Ende Mai 2022 das revidierte Wohnraumfördergesetz, das auf die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» des Mieterverbandes zurückgeht.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei einem Leerwohnungsstand von unter 1,5 Prozent für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von Häusern mit «bezahlbaren Wohnungen» eine zusätzliche Bewilligungspflicht gekoppelt mit einer Mietzinskontrolle besteht.
Gemäss der «Basler Zeitung» handelt es sich bei den beiden Liegenschaften an der Rainallee um den ersten Abbruch unter neuem Gesetz.