Mit einer Änderung des Basler Tagesbetreuungsgesetzes soll den Mitarbeitenden von Kindertagesstätten der automatische Teuerungsausgleich gewährt werden.
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Kinder in einer Kita (Symbolbild) - dpa

Mit einer Änderung des Basler Tagesbetreuungsgesetzes soll den Mitarbeitenden von Kindertagesstätten der automatische Teuerungsausgleich gewährt werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch die rückwirkende Gesetzesänderung und dazu einen Nachtragskredit von 2,25 Millionen Franken für das laufende Jahr bewilligt.

Der Rat stimmte der Gesetzesänderung mit 83 zu 11 Stimmen und dem Nachtragskredit mit 81 zu 11 Stimmen bei jeweils einer Enthaltung zu.

Die Gesetzesänderung wurde gemäss Ratschlag der Regierung nötig, weil mit dem neuen Prinzip der Modellrechnungen für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen der Teuerungsausgleich nur noch mit einem sehr grossen bürokratischen Zusatzaufwand hätte gewährt werden können.

Mehr Geld für Mitarbeitende soll Mitarbeitern zugutekommen

Mit dem neu verankerten automatischen Teuerungsausgleich werden die Lohnkosten nun der Entwicklung der Personalteuerung beim Kanton angepasst. Das Gesetz legt auch fest, dass der Teuerungsausgleich explizit den Mitarbeitenden zugutekommen soll und nicht für Sach- und Betriebskosten verwendet werden darf.

Gegen die Gesetzesänderung stimmte lediglich die SVP. Bei den anderen Fraktionen war sie unbestritten. Basta-Grossrat Nicola Goepfert sprach im Namen der SP und der GAB davon, dass der nun gewährte Teuerungsausgleich nur ein Minimum an Entgegenkommen für das Kita-Personal darstelle. Mittelfristig müsse generell auf die Unterfinanzierung in diesem Bereich reagiert werden, sagte er.

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