Während der 1. Mai-Demo agierte die Basler Polizei präventiv. Sie wollte sicherstellen, dass es zu keinem Vandalismus und Sprayereien kommt. Ein Gastbeitrag.
EVP Basel Stadt
Christoph Hochuli, Grossrat EVP Basel Stadt. - EVP Basel Stadt

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Maifeiertag wurde der 1. Mai-Zug in Basel frühzeitig aufgelöst.
  • Für die Polizei sei es schwer gewesen, Vermummte und Nicht-Vermummte auseinanderzuhalten.
  • Um Vandalismus zu verhindern, habe man präventiv korrekt gehandelt.
  • Dies meint Christoph Hochuli von der EVP, der im Grossen Rat Basel-Stadt vertreten ist.
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In den Medien wird der Polizeieinsatz anlässlich der 1. Mai-Demonstration heftig kritisiert und diskutiert. Ich möchte einige der Kritikpunkte hier beleuchten.

Weshalb hat die Polizei so früh eingegriffen, die Demo war doch friedlich?

Die Polizei hat nicht nur die Aufgabe, Delikte zu ahnden, nachdem sie passiert sind, sondern steht auch in der Pflicht, Straftaten zu verhindern. So steht es im Polizeigesetz Basel-Stadt. Nach den vielen Erfahrungen mit vermummten Demonstrierenden an Demos wurden diese gestern durch die Polizei kontrolliert und aus ihrer Anonymität herausgeholt. Weshalb sollte man sich an einer Demo vermummen und Schutzmaterial dabei haben, ausser man will ein Delikt begehen und dabei nicht erkannt werden?

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Demonstrierende am 01. Mai 2023 in Basel-Stadt. - Nau.ch / Simone Imhof

Gemäss Medienberichten kamen anlässlich der Personenkontrollen des Schwarzen Blocks dann auch Spraydosen zum Vorschein, was eindeutig darauf hinweist, dass die Demonstrierenden damit Schaufenster und Fassaden besprayen wollten. Somit ist klar, dass die Polizei durch ihren Einsatz Sachbeschädigungen verhinderte. Ausserdem wurden durch Demonstrierende Pyros gezündet.

Diese werden über 2000 Grad heiss werden und sind deshalb in einer Menschenmenge extrem gefährlich. Solche Pyros und Böller wurden bei den Personenkontrollen auch sichergestellt. Dadurch wurden vielleicht sogar Verletzungen verhindert.

Weshalb wurden auch Demonstrierende kontrolliert, die nicht vermummt waren?

Weil ein Teil der friedlich Demonstrierenden keinen Abstand zu den vermummten Demonstrierenden hielten, gab es logischerweise auch einige friedliche Demonstrierende, die von der Polizei eingekesselt und kontrolliert wurden. Dies konnte man an der Demo und in den Videos der Online-Medien gut beobachten. Es war für die Polizei also nicht möglich, eine genaue Grenze zu ziehen zwischen dem Schwarzen Block und anderen Demonstrierenden.

Gemäss Medienberichten wurden diejenigen Personen zuerst kontrolliert, die sich freiwillig kontrollieren liessen. Wer wollte, konnte also relativ rasch die Einkesselung verlassen und sich wieder zum grossen Teil des Demonstrationszugs gesellen. Kinder und ihre Eltern wurden sehr bald aus der Kontrolle entlassen. Allerdings finde ich es verantwortungslos, mit Kindern unmittelbar hinter dem Schwarzen Block an einer Demo mitzulaufen.

Wurde das Demonstrationsrecht durch die Polizei eingeschränkt?

Nach der Einkesselung des vordersten Teils der Demo mit den vermummten Demonstrierenden schlug die Einsatzleitung der Polizei dem 1. Mai-Demo-Komitee eine Umleitung des Demonstrationszugs über den Klosterberg vor. So hätte die friedliche Demo zeitnah via Klosterberg und Theaterstrasse auf die bewilligte Route durch die Innenstadt weitergeführt werden können.

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Unia-Präsidentin Vania Alleva bei ihrer 1. Mai-Ansprache vor der Polizeiblockade in Basel. - sda - Keystone/Dominique Spirgi

Das Demonstrationsrecht wurde also gewährt. Das Komitee war damit leider nicht einverstanden und deshalb musste der grosse Teil der Demonstrierenden mehrere Stunden in der Elisabethenstrasse warten.

War der Polizeieinsatz unverhältnismässig?

Die Demo-Organisatoren und zahlreiche Politiker/innen behaupten selbstbewusst, der Polizeieinsatz sei unverhältnismässig gewesen. Diese Behauptung ist natürlich subjektiv und auch nicht alle Jurist/innen schätzen den Polizeieinsatz als unverhältnismässig ein. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit muss man unter anderem eine Rechtsgüterabwägung machen. Auf der einen Seite steht das Demonstrationsrecht der Demonstrierenden, auf der anderen Seite das Recht auf Eigentum der Liegenschaftsbesitzenden, weil Sachbeschädigungen/Sprayereien befürchtet wurden.

Wie oben beschrieben, vermummten sich zahlreiche Demonstrierende im vordersten Teil des Demonstrationszugs wohl deshalb, weil sie bei geplanten Delikten nicht erkannt werden wollten. Das sichergestellte Material bestätigte dies deutlich. Gemäss den Medienberichten habe auch die Lagebeurteilung der Polizei ergeben, dass das Risiko für Sachbeschädigungen gross ist.

Mangelnde Dialogbereitschaft von wem?

Wie man an der Demo und auf den Videos in den Online-Medien beobachten konnte, gab es nach der Trennung des Demozugs auch im «friedlichen» Demozug einige Personen, teilweise vermummt, die massiven physischen Druck auf die Polizeikette ausübten. Deshalb musste die Polizei auch dort Pfefferspray einsetzen. Ebenso waren einige Demonstrierende verbal gar nicht zimperlich gegen die Polizist/innen.

Der Hass gegen die Polizei war sehr spürbar. Wollte die Polizei mit dem Megafon eine Information durchgeben, wurde sie absichtlich laut ausgebuht, so dass die Demonstrierenden die Information der Polizei gar nicht hören konnten. Dialogbereitschaft sieht anders aus.

Für den 1. Mai 2024 wünsche ich mir eine friedliche Demo ohne Vermummte, Sachbeschädigungen/Sprayereien oder Pyros und Böller. Das 1. Mai-Komitee und alle friedlich Demonstrierenden sollen unbedingt eine Distanz zum Schwarzen Block halten, falls dieser wieder an der Demo teilnimmt und sich vor den normalen Demozug stellt.

So wird das berechtigte Anliegen der Demo, bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und Renten für alle, wieder im Vordergrund der Medienberichterstattung stehen.

Zum Autor: Christoph Hochuli sitzt seit Februar 2021 für die EVP im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Beruflich ist er als Polizist bei der Kantonspolizei Basel-Stadt tätig.

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