Im Kanton Basel-Stadt wird das strikte Besuchsverbot in Pflegeheimen gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Besuche bald wieder möglich.
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Eine Frau hält die Hand einer betagten Frau. - dpa

Die vom Gesundheitsdepartement neu erlassene Weisung zur Regelung von Besuchen in Pflegeheimen macht Besuche primär davon abhängig, ob ein Pflegeheim von Covid-19-Fällen betroffen ist oder nicht. Weiteres wichtiges Kriterium sind die räumlichen Möglichkeiten für das Durchführen des Besuches, wie das Basler Gesundheitsdepartement am Freitag mitteilte.

Bevor Besuch zugelassen wird, muss jedes Pflegeheim der Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements ein Besuchskonzept vorlegen. Das genehmigte Konzept mit dem Datum, ab wann Besuchende zugelassen sind, muss das Pflegeheim auf seiner Website publizieren.

Das verlangte Konzept soll laut Mitteilung unter anderem definieren, wie die Hygiene- und Abstandsvorschriften sichergestellt werden. Auch muss das Pflegeheim die Besucherinnen und Besucher zwecks Rückverfolgbarkeit registrieren - die Daten müssen nach zwei Wochen gelöscht werden.

Treten in einem Pflegeheim Covid-19-Fälle auf, sei ein Besuchsverbot zu prüfen, heisst es weiter in der Mitteilung. Sterbende dürften aber Besuch von ihren An- und Zugehörigen erhalten.

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