Basler Regierung beantragt 10 Millionen für Mietzinsreduktion

Demnach soll der Kanton für die Monate April, Mai und Juni einen Beitrag von zwei Drittel der Nettomonatsmiete der Geschäftsräumlichkeit – maximal aber 4000 Franken – übernehmen. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten Ratschlag der Basler Regierung hervor.
Die Härtefallregelung soll zur Anwendung kommen, wenn sich Vermieter und Mieter nicht auf eine Mietzinssenkung gemäss Dreidrittel-Modell einigen können. Zudem gilt die Regelung gemäss Ratschlag auch für Gesuchsteller, die in ihrer eigenen Liegenschaft ein Gewerbe betreiben.
Die Regierung geht gemäss einer Schätzung davon aus, dass 2500 Gesuche für eine solche Härtefallleistung eingehen werden.
Der Grosse Rat hatte am 13. Mai einstimmig 18 Millionen Franken für ein Mietzinserlass-Abkommen für Basler Geschäfte wegen der Corona-Krise bewilligt. Demnach sollen Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Restaurants oder Boutiquen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.
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