Eine Initiative des Basler Mieterverbands (MV) wurde fast ganz vom Bundesgericht gestützt, schrieb der MV am Freitag, 27. Januar 2023.
Bundesgericht
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Trotz Aufhebung des Mieter-Rückkehrrechts äussert sich der Basler Mieterverband (MV) positiv zum Bundesgerichtsurteil über das Wohnraumförderungsgesetz.

Eine Person hatte gegen die Teiländerung des Basler Wohnraumfördergesetzes Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hiess diese teilweise gut.

Die Bestimmung, dass eine Umbaubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn den Mietparteien das Recht auf eine Rückkehr in die sanierten Wohnungen zusteht, wird aufgehoben.

Das Gericht kam zum Schluss, dass das Rückkehrrecht nach dem Umbau einer Liegenschaft gegen den verfassungsmässig garantieren Vorrang des Bundesrechts verstösst, wie das Bundesgericht im am Freitag, 27. Januar 2023, veröffentlichten Urteil schreibt.

Rückkehrrecht als Schwachpunkt

Das Rückkehrrecht sei von Anfang an ein Schwachpunkt der Gesetzesänderung gewesen, räumt der MV-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein.

Dennoch sei das Urteil in den Augen des MV ein Erfolg, da alle anderen Aspekte vom Bundesgericht als verfassungsmässig bestätigt worden seien.

Die Änderungen im Wohnraumförderungsgesetz gehen auf die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» zurück.

Diese wurde im November 2021 von der Basler Stimmbevölkerung angenommen.

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