Basel-Stadt schlägt Schulen an Hitzetagen einen Zoo-Besuch vor
Für die kommenden Tage werden vielerorts Hitzewarnungen mit Temperaturen von über 36 Grad ausgerufen Der Unterricht an Schweizer Schulen bleibt dennoch aufrechterhalten. Ausser im Kanton Genf, der die jüngsten Schülerinnen und Schüler am Montag und Dienstag vom Schulbesuch befreit.

Der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz mahnt in einem Positionspapier, dass es an Schulen und im Unterrichtsalltag an einem wirksamen Hitzeschutz mangelt. Ab Temperaturen über 26 Grad würden Konzentration und Produktivität messbar abnehmen, heisst es. Dazu komme, dass hohe Temperaturen für jüngere Schülerinnen und Schüler besonders belastend seien.
Der Dachverband fordert deshalb neben einen landesweit einheitlichen Massnahmen- einen mehrstufigen Hitzeschutzplan. Bis zu einem verbindlich festzulegenden Grenzwert von 26 Grad könne der reguläre Unterricht aufrechterhalten bleiben. Bei Innentemperaturen bis 30 Grad müsse der Unterricht eingeschränkt, zeitlich angepasst und in kühlere Räume verlegt werden. Und ab 30 Grad sollte nach Auffassung des Verbands der reguläre Unterricht eingestellt werden.
Letzteres dürfte aber nicht so leicht umsetzbar sein. Denn in der Schweiz existiert generell kein Recht auf Hitzeferien mehr. Basel-Stadt hat die hitzefreien Tage 2003 als letzter Kanton abgeschafft. Der Grund ist die Aufsichts- und Betreuungspflicht der Schulen, welche die Schülerinnen und Schüler nicht einfach sich selber überlassen dürfen.
Entsprechend müssen die Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien noch ausharren. In Basel-Stadt ist dies nur noch eine Woche. Den Lehrerinnen und Lehrer stehe es aber frei, den Unterricht alternativ zu gestalten, sagte eine Sprecherin des Erziehungsdepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Kanton schlägt unter anderem «pädagogisch eingebettete» Projektwochen mit Besuchen von Museen, Schwimmbädern, Wäldern oder des Zoos vor.
Im Kanton Zürich müssen die Schülerinnen und Schüler noch zwei Wochen länger ausharren. Dort empfiehlt die Bildungsdirektion die Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume, zum Beispiel im Kellergeschoss, oder an schattige Plätze im Aussenraum sowie längere Pausen. Das sind Empfehlungen, die auch weitere Kantone herausgeben.
Der Kanton Genf schert nun aber aus dieser gebotenen Unterrichtspflicht aus. Die 1. und 2. Primarklassen sind am kommenden Montag und Dienstag vom Schulbesuch befreit. Für die Klassen der 3. bis 8. Primarstufe könne die Schulleitung je nach Temperatur beschliessen, die Schulpflicht aufzuheben. Alle Schulen würden aber offen bleiben und einen Bereitschaftsdienst einrichten.






