Die Baselbieter Regierung will das Gesetz über die Planungsmehrwertabgabe überarbeiten. Grund ist ein Entscheid des Bundesgericht, das zwei Bestimmungen des Gesetzes aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde Münchenstein aufgehoben hatte.
Regierung Basel-Land
Das Wappen des Halbkantons Basel-Landschaft hängt über einer Strasse in Liestal. (Symbolbild) - Keystone

Sie wolle dem Parlament zeitnah eine neue gesetzliche Regelung unterbreiten, die mit dem Bundesrecht in Einklang stehe, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Die Exekutive hält fest, dass die vom Bundesgericht aufgehobenen Bestimmungen erst vom Landrat ins Gesetz aufgenommen worden seien.

Dem Mehrwertabgabegesetz hatte der Baselbieter Souverän im Februar 2018 mit 50,71 Prozent Ja-Stimmen knapp gutgeheissen. Die Gemeinde Münchenstein gelangte darauf mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, weil das Gesetz in «krassem Widerspruch» zur Gemeindeautonomie stehe.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und hob nun zwei Bestimmungen auf. Schon 2016 hatte Münchenstein von den Richtern in Lausanne die Bestätigung erhalten, dass die Raumplanung eine Aufgabe der Gemeinden sei und diese deshalb auch eine Mehrwertgabe erheben dürften.

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