Gastronomie

Basel: Unterstützungsprogramm für Gastronomie- und Hotellerie

Kanton Basel-Stadt
Kanton Basel-Stadt

Basel,

Die Verordnung regelt für Dezember 2021 die finanzielle Corona-Unterstützung von basel-städtischen Betrieben aus der Gastronomie und Hotellerie.

Restaurant
Gäste beim Essen in einem Restaurant. (Symbolbild) - Keystone

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm für Gastronomie- und Hotellerie im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen.

Zudem werden die Ausbildungsbetriebe wieder unterstützt, damit die Lehrstellen gehalten werden können.

Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie

Aufgrund der anfangs Dezember 2021 in Kraft getretenen, behördlichen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat der Regierungsrat eine neue Verordnung zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie erlassen.

Diese Verordnung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben aus der Gastronomie und Hotellerie, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind.

Als besonders stark betroffen gelten Betriebe, die im Monat Dezember 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt von Dezember 2018 und 2019 erleiden.

Ab dem 1. Januar 2022 wird das Härtefallprogramm II geplant

Finanziert werden diese Unterstützungsleistungen über die Bundesratsreserve. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz kann der Bundesrat besonders betroffenen Kantonen Zusatzbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen leisten.

Es wird mit Beiträgen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken gerechnet. Die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung ist weiterhin am Laufen.

Das Unterstützungsprogramm gilt nur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021, also für die Zeit, in welcher die kantonalen Schutzmassnahmen strenger sind als die des Bundes.

Der Unterstützungsbeitrag für diesen Monat ist dabei auf 50'000 Franken pro Unternehmen limitiert. Der Regierungsrat wird weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen. Dies koordiniert mit dem Bund, der ab dem 1. Januar 2022 das Härtefallprogramm II plant.

Unterstützung der Ausbildungsbetriebe

Im Weiteren beschloss der Regierungsrat die Wiederaufnahme der Unterstützung der Ausbildungsbetriebe für das 1. Quartal 2022, damit vor allem auch im von der Pandemie stark betroffenen Gastronomie- und Hotelleriebereich die Lehrstellen gehalten werden und die Lernenden ihre Ausbildung regulär abschliessen können.

Betriebe, die Anspruch auf Unterstützung haben, können ihre Anträge ab 3. Januar 2022 stellen.

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