Im Kanton Basel-Stadt sollen Unternehmen bereits ab einer Grösse von 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse vorlegen müssen.
Die Westseite des Spalentor in Basel. Das Spalentor ist das prächtigste und imposanteste der drei Stadttore, die von der grossen Stadtbefestigung von 1400 noch erhalten sind.
Die Westseite des Spalentor in Basel. Das Spalentor ist das prächtigste und imposanteste der drei Stadttore, die von der grossen Stadtbefestigung von 1400 noch erhalten sind. - Nau.ch / Werner Rolli

Im Kanton Basel-Stadt sollen Unternehmen mit einer Belegschaft von mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und vorzulegen. Die Basler Regierung hat dem Grossen Rat eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreitet, wie sie am Dienstag mitteilte.

Auf Bundesebene gilt die Pflicht für Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden.

Die Forderung, die Minimalgrenze im Kanton Basel-Stadt auf 50 Mitarbeitende zu senken, hatte die SP mit einer Motion eingebracht, die der Grosse Rat 2019 mit 52 gegen 40 Stimmen an den Regierungsrat überwies.

Jetzt legte die Regierung den dafür notwendigen Gesetzesentwurf vor. Dieser weicht gemäss Regierungsbulletin aber in einem Punkt von der Forderung aus der Motion ab.

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Eva Herzog sitzt für die SP im Ständerat. - Keystone

So sollen nach Auffassung der Regierung Unternehmen, die nach der Überprüfung keine Lohnungleichheiten unter den Geschlechtern aufweisen, nicht dazu verpflichtet werden, die Analysen zu wiederholen.

Auf Bundesebene hatte eine entsprechende Motion der Basler Ständerätin Eva Herzog (SP) im Juni mit 26 zu 14 Stimmen eine deutliche Abfuhr erlitten.

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