Wie der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und -Landschaft berichtet, werden Werkbeiträge, Publikationsbeiträge und ein Sonderprojekt unterstützt.
«Münster & Münsterhügel»
«Münster & Münsterhügel» in Basel. - Kanton Basel-Stadt

In der dritten Sitzung des Jahres 2022 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt elf Gesuche geprüft und folgende acht Beiträge gesprochen.

Es gehen 66'000 Franken an drei Werkbeiträge an Autoren. 10'000 Franken gehen an vier Publikationsbeiträge an Verlage und ein Beitrag in Höhe von 21'500 Franken geht an den Verein «lokal lesen» für das Projekt «Autor*innennetzwerk Basel».

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich 205'000 Franken zur Förderung des regionalen Literaturschaffens.

Die Förderkategorien umfassen Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträge.

Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern

Darüber hinaus können – sofern es die vorhandenen Mittel zulassen – Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden.

Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind.

Je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an.

Mitglieder sind Dorothee Elmiger, André Gstettenhofer, Jan Müller, Marion Regenscheit, Bettina Spoerri sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Fredy Bünter (Vertreter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft).

Fachausschuss tagt dreimal jährlich

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements Basel-Stadt.

Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.

Es gelten folgende Förderkriterien: künstlerische Eigenständigkeit des Textes oder Projektes; sprachliche, stilistische und strukturelle Textqualität; Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf seine Realisierung; professionelles Umsetzungsvermögen; inhaltliche, gesellschaftliche und ästhetische Relevanz des Textes oder Projektes.

Nächster Eingabetermin ist der 15. Dezember 2022

Für Beiträge an Publikationen und Sonderprojekte sind zusätzlich die Ausgewogenheit von Budget und Finanzierung sowie die faire Berechnung von Honoraren und Sozialbeiträgen ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.

Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 15. Dezember 2022. Informationen für Gesuchstellende sind publiziert auf der Webseite des Kantons.

Dort ist auch eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte einsehbar.

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