Basel erweitert Gleichstellung auf LGBTIQ-Personen
Ab dem 15. Juni 2025 schützt das neue Kantonale Gleichstellungsgesetz in Basel auch LGBTIQ-Menschen. Projekte können neu Fördergelder beantragen.

Wie die Stadt Basel mitteilt, hat der Grosse Rat im Januar 2024 das Kantonale Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (KGlG) verabschiedet. Neu umfasst der kantonale Gleichstellungsauftrag neben Frauen und Männern auch Menschen, die aufgrund von Transidentität, Nichtbinarität, Intergeschlechtlichkeit oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Diese Auftragserweiterung ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung von LGBTIQ-Menschen. Zudem verankert das Gesetz die Förderung der Gleichstellung neu als departementsübergreifende Querschnittsaufgabe.
Nun legt der Regierungsrat die dazu gehörende Gleichstellungsverordnung vor. Sie tritt zusammen mit dem KGlG am 15. Juni 2025 in Kraft.
Fördergelder für Projekte und Angebote im LGBTIQ-Bereich
Mit Inkrafttreten des Gesetzes können einmalige Projekte und regelmässige Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen finanziell unterstützt werden. Damit will der Kanton zivilgesellschaftliche Angebote stärken und Lücken schliessen.
Gemäss den Richtlinien liegen die Förderschwerpunkte auf der Schaffung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene oder deren Angehörige, auf der Sensibilisierung von Fachpersonen, der Öffentlichkeitsarbeit sowie im Bereich des Community-Buildings.
Entsprechende Gesuche können mit Inkrafttreten des Gesetzes bei der Fachstelle Gleichstellung eingereicht werden.
Erster Aktionsplan bereits in Umsetzung
Für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags als Querschnittsaufgabe sieht das Gesetz neu einen Aktionsplan vor.
Der Regierungsrat legt darin Schwerpunkte fest, zu denen jedes Departement entsprechende Massnahmen beiträgt. Der erste Aktionsplan liegt bereits seit Mai 2024 mit dem Gleichstellungsplan 2024 bis 2027 vor.
Beratende Unterstützung durch die Gleichstellungskommission
Die Ausführungsverordnung regelt zudem die Zusammensetzung und Aufgaben der regierungsrätlichen Gleichstellungskommission, die neu alle Departemente beratend unterstützen kann sowie die Überprüfung kantonaler Erlasse auf die Gleichstellungsfolgen.