Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates beantragt beim Parlament die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu den Vorkommnissen beim Neubau des Biozentrums.
Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Im Visier hat die GPK die massiven Zeitüberschreitungen und Verzögerungen bei diesem Neubauprojekt: Im Bericht der Regierungen beider Basel vom 10. Dezember 2019 werden die Mehrkosten auf bis zu 110 Millionen Franken beziffert, dies bei einst prognostizierten teuerungsbereinigten Gesamtprojektkosten von 337,8 Millionen.

Nach dem Baubeginn Mitte 2013 hätte der Neubau ursprünglich im September 2017 bezugsbereit sein sollen; jetzt gehen die Regierungen von einer Fertigstellung im vierten Quartal 2020 aus. Der Biozentrum-Neubau ist ein gemeinsames Projekt der beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit der Universität Basel als künftiger Eigentümerin.

In den Lenkungsgremien für das Projekt sind alle drei Partner vertreten. Die baselstädtische GPK sieht sich legitimiert für diesen Auftrag durch den Standort und ihre Erfahrung mit vergleichbaren Untersuchungen.

Die Untersuchungsbefugnisse einer themenbezogenen PUK gehen deutlich über jene hinaus, welche die GPK als reguläre Oberaufsichtskommission hat (Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates §78ff).

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