Anfang März 2022 werden die Urnenreihengräber UR 889 bis 906 und die Erdfamiliengräber EFG 39 und 404 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben.
Friedhof
Ein Zaun vor einem Friedhof (Symbolbild). - Pixabay
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Wie die Gemeinde Ennetbaden berichtet, werden Anfang März 2022 die Urnenreihengräber UR 889 bis 906 und die Erdfamiliengräber EFG 39 und 404 auf dem Friedhof Ennetbaden aufgehoben, weil die Grabesruhe abgelaufen ist,

Es handelt sich dabei um Grabstätten, welche in der Zeit von 1993 bis 1997 (UR) und 1940 bzw. 1962 (EFG) errichtet wurden.

Die Angehörigen der Verstorbenen haben Anrecht auf den Grabstein und den Pflanzenschmuck. Wer davon Gebrauch machen möchte, hat das Grab bis 26. Februar 2022 auf eigene Kosten abzuräumen.

Nach diesem Datum werden der gesamte Grabschild der Urnenreihengräber und die Erdfamiliengräber durch den Werkhof geräumt. Die Grabsteine werden zerstört und in eine Deponie abgeführt. Die entsprechenden Aufwendungen gehen zu Lasten der Gemeinde Ennetbaden.

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