Haus- und Wohnungseigentümer werden gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei Turgi zu melden, wenn sie leerstehende Wohnungen am Stichtag 1. Juni 2022 haben.
Das Gemeindehaus in Turgi.
Das Gemeindehaus in Turgi. - Nau.ch / jpix.ch
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Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Als Leerwohnungen beziehungsweise leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt, aber bewohnbar sind, und Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monate oder zum Kauf angeboten werden.

Haus- und Wohnungseigentümer wie auch Liegenschaftsverwaltungen werden hiermit gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei Turgi zu melden, wenn sie leerstehende Wohnungen im Sinne der Zählung haben.

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